Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") werden Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der dotbase medical GmbH ("Anbieter") und gewerblichen Kunden des Anbieters ("Kunden"), insbesondere bezüglich der Lizenzierung der Softwarelösung des Anbieters ("Vertragssoftware").
1.2 Für die Nutzung der Vertragssoftware und der über die Vertragssoftware angebotenen Dienstleistungen gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
1.3 Diese AGB finden keine Anwendung auf Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
2. VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSGRUNDLAGEN
2.1 Verträge mit dem Anbieter kommen durch ein Angebot des Anbieters und die vorbehaltlose Annahme des Kunden zustande ("Vertrag"). Angebote des Anbieters sind freibleibend und können bis zur Annahme des Kunden vom Anbieter jederzeit widerrufen werden, es sei denn, das Angebot wird ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Mit dem Kunden gilt der elektronische Kommunikationsweg als vereinbart.
2.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufzuweisen; diese stellen nur dann Garantieübernahmen dar, wenn der Anbieter ausdrücklich erklärt, verschuldensunabhängig hierfür einstehen zu wollen oder wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abgegeben werden, um wirksam zu sein.
2.3 Qualitätsanforderungen oder sonstige Leistungsanforderungen (z.B. IT-Sicherheitsanforderungen, Compliance-Anforderungen, Programmieranforderungen, Dokumentationsanforderungen) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie bei Vertragsschluss ausdrücklich einbezogen und vom Anbieter vorbehaltlos bestätigt wurden.
2.4 Vom Anbieter herausgegebene Prospekte, Werbemittel oder Angaben auf Webseiten werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. VERTRAGSSOFTWARE
3.1 Die im Angebot näher bezeichnete Vertragssoftware richtet sich ausschließlich an medizinisches Personal in Arztpraxen, Krankenhäusern oder vergleichbaren medizinischen Einrichtungen. Es handelt sich um eine Softwarelösung zur Dokumentation von medizinischen Tätigkeiten sowie zur Organisation von Patientenakten, die durch den Kunden eigenständig und ohne Programmierkenntnisse in Form von kundenspezifischen Workflows individualisiert werden kann. Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang der Vertragssoftware ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3.2 Im Rahmen der Bereitstellung der Vertragssoftware erbringt der Anbieter keine medizinische Beratung und Hilfestellung für medizinische Diagnosen. Die durch die Vertragssoftware bereitgestellten bzw. selbst durch die Kunden generierten Vorlagen, Textbausteine, Formulare oder sonstige Vorschläge inhaltlicher, strategischer oder prozessualer Natur unterstützen den Kunden lediglich bei der eigenverantwortlichen medizinischen Tätigkeit.
3.3 Die Bereitstellung der Vertragssoftware erfolgt entweder (i) als vor Ort Installation ("On-Premise") oder (ii) als Cloud-Anwendung ("SaaS"). Soweit keine ausdrückliche Regelung im Angebot getroffen wurde, erfolgt die Bereitstellung der Software als SaaS. Die Bereitstellung erfolgt in beiden Fällen als auf die Vertragslaufzeit befristete Miete.
3.4 Die Vertragssoftware umfasst nicht die Beschaffung oder Bereitstellung von Fremdsoftware, einschließlich Lizenzen für Betriebssysteme oder Standardsoftware von Drittherstellern und Weiter- und Neuentwicklung, einschließlich Patches, Updates und Upgrades vom Fremdsoftware.
3.5 Der Kunde ist sich bei Verwendung einer als "Betaversion" gekennzeichneten Vertragssoftware oder eines Dienstes/Services darüber bewusst, dass die Vertragssoftware bzw. der Dienst/Service noch fehlerhaft sein kann und Beschädigungen am System des Kunden unter Umständen sein können. Der Kunde nutzt Betaversionen daher in eigener Verantwortung. Der Anbieter übernimmt insoweit für durch Betaversionen verursachte Schäden keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters.
4. NUTZUNGSRECHTE
4.1 Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, widerrufliche, nicht übertragbare Recht ein, die Vertragssoftware während der Vertragslaufzeit zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde erhält insbesondere das Recht, die Vertragssoftware Patientinnen und Patienten nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB zur Nutzung zu überlassen und, sofern erforderlich, entsprechende Zugänge freizuschalten zur Mitwirkung an der medizinischen Dokumentation. Dieses Nutzungsrecht ist nicht an Dritte unterlizenzierbar es sei denn, das Angebot sieht eine Weiterlizensierung z.B. an verbundene Unternehmen des Kunden vor.
4.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Vertragssoftware stetig weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu erweitern oder in angemessenem Umfang anzupassen oder einzuschränken.
4.3 Die Erstellung individueller Anpassungen oder Konfigurationen der Vertragssoftware ("Customizings") sind vertraglich zu vereinbaren. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Erstellung von Customizings. Der Anbieter behält sich sämtliche Rechte an Customizings vor, insbesondere das Recht, Customizings anderen Kunden zu lizensieren. Soweit der Anbieter für den Kunden Customizings vornimmt, gelten die nach diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte an der Vertragssoftware zugunsten des Kunden auch für Customizings.
4.4 Die zulässige Nutzung der Vertragssoftware ist auf Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende und vertraglich gebundene freie Mitarbeitende des Kunden beschränkt, die zur Nutzung der Vertragssoftware im Rahmen ihrer Tätigkeiten berechtigt sind. Abweichende Nutzungsrechteregelungen können individuell vereinbart werden.
4.5 Unbeschadet der im Rahmen dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte behält der Anbieter alle Rechte an der Vertragssoftware.
5. BEREITSTELLUNG DER VERTRAGSSOFTWARE ALS SAAS
Soweit die Bereitstellung der Vertragssoftware vereinbarungsgemäß als SaaS erfolgt, gelten folgende Regelungen:
5.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Vertragssoftware in ihrer jeweils aktuellen Version und für die vertragsgemäße Nutzung der Leistung ausreichenden Speicherplatz über das Internet zur Verfügung und nimmt erforderliche Wartungsarbeiten vor.
5.2 Der Anbieter stellt die Vertragssoftware nicht mit garantierter durchgehender Verfügbarkeit bereit und ist daher nicht für eine störungs- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Vertragssoftware verantwortlich. Die geschuldete Verfügbarkeit der Vertragssoftware ist in dem als Anlage 1 beigefügten Service Level Agreement geregelt.
6. BEREITSTELLUNG DER VERTRAGSSOFTWARE ON-PREMISE
Soweit die Bereitstellung der Vertragssoftware vereinbarungsgemäß als On-Premise erfolgt, gelten folgende Regelungen:
6.1 Der Anbieter schuldet nur die Bereitstellung der Vertragssoftware zur Nutzung auf den IT-Systemen des Kunden.
6.2 Der Kunde übernimmt es als wesentliche Vertragspflicht, dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Mitwirkungs- und Bereitstellungsleistungen in der notwendigen Qualität und zu den vereinbarten Terminen ohne zusätzliche Kosten für den Anbieter erbracht werden, insbesondere zur Installation der Vertragssoftware auf den Geräten des Kunden. Soweit dies erforderlich ist, wird der Kunde insbesondere eine Ansprechperson zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich zur Bereitstellung von Rechnerleistung, Infrastruktur und den erforderlichen Softwaresystemen, wenn dies nicht abweichend vertraglich geregelt ist.
6.3 Erweisen sich Informationen, Unterlagen oder Anweisungen des Kunden als fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv als nicht ausführbar, wird der Kunde unverzüglich nach Mitteilung durch den Anbieter die erforderlichen Berichtigungen und / oder Ergänzungen vornehmen. Vom Anbieter angezeigte Mängel oder Funktionsstörungen an den vom Kunden bereitgestellten Komponenten wird der Kunde unverzüglich beheben oder beheben lassen.
6.4 Unterlässt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung, so ist der Anbieter nach einer erfolglos gesetzten angemessenen Frist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unabhängig von dieser Kündigungsmöglichkeit besteht daneben ein Schadensersatzanspruch für den entstandenen Schaden oder ggf. entstandene Mehraufwendungen.
6.5 Eine Terminplanung sowie Meilensteine dienen als Orientierung im Ablaufplan der on-premise Installation. Termine haben ausschließlich dann verbindlichen Charakter, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Termine vereinbart werden; diese Vereinbarung muss mindestens in Textform erfolgen, um wirksam zu sein. Soweit mit dem Anbieter keine verbindlichen Fristen und Termine vereinbart wurden, gerät der Anbieter erst dann in Verzug, wenn der Kunde zuvor ergebnislos eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der geschuldeten Lieferung gesetzt hat. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie gegebenenfalls ab Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Kunden verlängern die Lieferungszeiten angemessen.
6.6 Wird die vom Anbieter geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und durch vom Anbieter unverschuldete Umstände verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen, Epidemien oder Pandemien), so ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder, nach Wahl des Anbieters, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen unverzüglich informiert. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6.7 Kommt der Kunde seinen Kooperations-, Mitwirkungs- oder Beistellungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, verlieren hiervon betroffene Leistungstermine ihre Verbindlichkeit, insbesondere gerät der Anbieter nicht in Verzug. Nach erfolgloser Mahnung ist der Anbieter berechtigt, den entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Erfüllt der Kunde seine Kooperations-, Mitwirkungs- oder Beistellungsverpflichtungen auch innerhalb einer der weiteren Mahnung folgenden angemessenen Nachfrist nicht, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Dem Anbieter stehen in diesem Fall Ersatz- und Vergütungsansprüche zumindest in einer sich aus § 649 BGB ergebenden Höhe zu; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Das gleiche Recht steht dem Anbieter für den Fall zu, dass in Folge der eingetretenen Verzögerung das die Installation nicht mehr in einem angemessenen Zeitraum oder nur zu erheblichen höheren Kosten durchgeführt werden kann, zum Beispiel wegen anderweitiger Verpflichtungen.
7. UPDATES UND UPGRADES
7.1 Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Funktionen der Vertragssoftware jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um deren hohen Qualitätsstandard laufend zu gewährleisten ("Aktualisierung"). Während der Vertragslaufzeit wird der Anbieter die Aktualisierungen bereitstellen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des Produkts erforderlich sind.
7.2 Falls eine Aktualisierung vom Kunden selbst installiert oder aktiviert werden muss und dieser die erforderliche Installation oder Aktivierung der Aktualisierung trotz Aufforderung vom Anbieter nicht vornimmt, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für einen Produktmangel der Vertragssoftware, der ursächlich auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist.
7.3 Verbesserungen, Neuerungen und Erweiterungen oder inhaltlich neue Funktionen der Vertragssoftware ("Upgrades") sind nicht von den vertraglich geschuldeten Wartungsleistungen erfasst. Die Bereitstellung von Upgrades erfolgt gegen gesonderte Vergütung auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung. Dem Anbieter steht es jedoch frei, derartige Upgrades auch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
8. FEHLERBEHEBUNG UND SUPPORTLEISTUNGEN
8.1 Der Kunde wird den Anbieter über auftretende Fehler oder Mängel der Vertragssoftware unverzüglich informieren. Der Anbieter wird in diesem Fall angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Ausfall- und Behebungszeit so gering wie möglich zu halten. Fehler werden entsprechend ihrer Schwere kategorisiert und der Anbieter wird Priorität auf die Behebung schwerwiegender Fehler legen.
8.2 Soweit gemeldete Fehler durch unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Vertragssoftware durch den Kunden oder dessen Nutzer entstanden sind, sind die für die Fehlerbehebung entstandenen Aufwände vom Kunden zu marktüblichen Konditionen zu vergüten.
8.3 Der Anbieter wird Supportleistungen und allgemeine Beratungsleistungen (z.B. Anwenderschulungen) nach Maßgabe des Service Level Agreements (Anlage 1) anbieten. Dem Anbieter steht es jedoch frei, derartige Supportleistungen und allgemeine Beratungsleistungen auch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
8.4 Der Kunde ist eingeladen, Feedback zur Vertragssoftware und zu den Support- und Wartungsleistungen zu geben. Der Anbieter wird dieses Feedback berücksichtigen, um die Qualität seiner Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern. Der Kunde räumt dem Anbieter das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Feedback zur Verbesserung der Vertragssoftware oder sonstiger Leistungen des Anbieters einzusetzen.
9. PFLICHTEN DES KUNDEN
9.1 Der Kunde wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um unbefugten Zugriff Dritter auf die Vertragssoftware zu verhindern.
9.2 Soweit spezielle Systemanforderungen für die Nutzung der Vertragssoftware genannt werden, so hat der Kunde auf eigene Verantwortung sicherzustellen, dass diese durch sein System erfüllt werden.
10. VERBOTENE NUTZUNG DER VERTRAGSSOFTWARE
Der Kunde stellt sicher, dass bei der Nutzung der Vertragssoftware folgende Nutzungsverbote eingehalten werden:
10.1 Die Vertragssoftware darf nicht zu anderen als den in der Leistungsbeschreibung definierten Zwecken verwendet werden.
10.2 Die Vertragssoftware darf nicht geändert, dekompiliert, zurückentwickelt ("Reverse Engineering") oder disassembliert werden. Außerdem darf nicht in sonstiger Weise versucht werden, den Quellcode der Vertragssoftware zu extrahieren.
10.3 Es dürften keine Inhalte in der Vertragssoftware gespeichert oder verbreitetet werde, die gegen anwendbare Gesetze, insbesondere berufsrechtliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte) verstoßen oder beleidigenden, rassistischen, diffamierenden oder verleumderischen Inhalt haben.
10.4 Es dürfen in der Vertragssoftware keine Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte erstellt werden.
10.5 Bei der Nutzung der Vertragssoftware darf nicht gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen verstoßen und insbesondere keine unlautere oder belästigende Werbung verbreitet werden.
10.6 Es dürfen keine Inhalte (Dateien) in der Vertragssoftware gespeichert oder via der Vertragssoftware versandt werden, die Spam, schädlichen Code, Viren oder sonstige Schadsoftware bzw. andere Informationen, Dateien oder Programme enthalten, die die Funktionsfähigkeit von Soft- oder Hardware oder von Telekommunikationsvorrichtungen unterbrechen, zerstören und / oder einschränken können.
10.7 Der Kunde darf die Vertragssoftware nicht als Wiederverkäufer nutzen.
10.8 Es dürfen keine Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte verändert, entfernt oder hinzugefügt werden.
11. VERANTWORTLICHKEIT DES ANBIETERS
11.1 Der Anbieter nimmt keine inhaltliche oder fachliche Prüfung der vom Kunden in die Vertragssoftware eingegebenen Daten vor. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der bereitgestellten Vertragssoftware eingegebenen Daten. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, Verluste oder Schäden, die aus ungenauen, unvollständigen oder irreführenden Informationen resultieren. Der Anbieter stellt keine medizinischen Diagnosen oder überprüft mithilfe der Vertragssoftware erstellte medizinische Diagnosen.
11.2 Der Anbieter ist im Übrigen nicht verantwortlich für rechtsverletzende Inhalte, die vom Kunden in der Vertragssoftware gespeichert oder darüber verbreitet werden.
12. DATENSCHUTZ
12.1 Der Anbieter wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten, insbesondere die der DSGVO und des BDSG. Der Anbieter bestätigt, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen schriftlich zur Vertraulichkeit in Bezug auf personenbezogene Daten verpflichtet und mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere des BDSG und der DSGVO) vertraut gemacht wurden.
12.2 Dem Anbieter und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen ist es untersagt, personenbezogene Daten, die er im Kontext des Vertrags erlangt, zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten; dem Anbieter ist nicht gestattet, solche Daten Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen, außer dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
12.3 Der Kunde ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Vertragssoftware aus datenschutzrechtlicher Sicht verantwortlich. Der Anbieter wird hinsichtlich der Bereitstellung der Vertragssoftware für den Kunden aus datenschutzrechtlicher Sicht als Auftragsverarbeiter tätig. Vor diesem Hintergrund wird die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 2) integraler Bestandteil dieser AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und diesen AGB gehen die Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung vor.
13. SCHNITTSTELLEN ZU DRITTANBIETERN
Die Vertragssoftware kann Schnittstellen zu Anwendungen und Produkten von Drittanbietern bieten.
14. OPEN SOURCE SOFTWARE
14.1 Soweit die Vertragssoftware Open Source Software enthält und dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Open Source Software erforderlich ist, wird der Anbieter dem Kunden den Quellcode und die jeweiligen Lizenzbedingungen zur Verfügung stellen.
14.2 Die im Rahmen dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte gelten nicht für Open Source Bestandteile der Vertragssoftware, soweit dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Open Source Software nicht zulässig ist.
15. EINSATZ VON KÜNSTLICHER INTELLIGENZ
15.1 Der Anbieter behält sich vor, im Rahmen der Leistungserbringung Systeme mit Künstlicher Intelligenz ("KI-Systeme") einzusetzen.
15.2 Soweit im Rahmen des Einsatzes der Vertragssoftware Ergebnisse durch KI-Systeme generiert werden, ist der Anbieter für die Richtigkeit, Schutzrechtsfreiheit und Datenschutzkonformität dieser Ergebnisse nicht verantwortlich.
15.3 Soweit Lieferungen oder Leistungen von Anbieter KI-Systeme beinhalten, die der EU KI-Verordnung oder sonstiger KI-Regulierung unterliegen, wird der Anbieter notwendige Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen (z. B. Dokumentationspflichten, Risikobewertungen) gegen gesonderte Vergütung anbieten.
16. FORSCHUNGSZWECKE
Soweit zwischen den Parteien die Verarbeitung von Daten zu Forschungszwecken vereinbart wurde gilt:
16.1 Der Kunde wird dem Anbieter seine in die Vertragssoftware eingespeisten Daten, auch von Patientinnen und Patienten, in anonymisierter Form für Forschungszwecke zur Verfügung stellen. Im Gegenzug wird der Anbieter dem Kunden in dem individuellen Angebot eine Ermäßigung der Vergütung gewähren.
16.2 Der Anbieter wird in diesem Fall von dem Kunden beauftragt, die Anonymisierung von personenbezogenen Daten des Kunden vorzunehmen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Rechtmäßigkeit der Anonymisierung der Daten sicherzustellen. Alternativ kann der Kunde die personenbezogenen Daten selbst anonymisieren und dem Anbieter anonymisiert zur Verfügung stellen.
16.3 Der Anbieter ist berechtigt, die anonymisierten Daten von dem Kunden mit anderen Daten anderer Kunden und anderer Quellen vermischen, zu einer Datenbank hinzufügen sowie für eigene Zwecke zu verwenden.
17. VERTRAULICHKEIT
17.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des jeweiligen Vertrags erlangten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. "Vertrauliche Informationen" sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind.
17.2 Die Parteien werden angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen treffen, um einen Zugriff Dritter auf Vertrauliche Informationen zu vermeiden.
17.3 Die Parteien verpflichten sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
17.4 Anbieter darf nach Abstimmung mit dem Kunden mit der Kundenbeziehung zum Kunden werben, d.h. insbesondere den Kunden öffentlich als Kunden nennen, das Kunden-Logo auf der Anbieter-Website sowie im Rahmen von Social Media verwenden.
17.5 Dem Anbieter ist bekannt, dass die in der Vertragssoftware verarbeiteten Daten und Informationen dem medizinischen Berufsgeheimnis unterliegen können. Die Zusatzvereinbarung Berufsgeheimnisträger (Anlage 3) ist daher integraler Bestandteil dieser AGB und geht im Falle von Widersprüchen den Regelungen dieser AGB vor.
18. LIZENZGEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
18.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Lizenzgebühren für die Nutzung und Bereitstellung der Vertragssoftware. Einzelheiten zur Berechnung der Lizenzgebühr sowie zu den Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
18.2 Alle in den jeweiligen Angeboten angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Der Kunde ist verantwortlich für die Abführung etwaiger weiterer Steuern oder Abgaben, soweit sie anfallen.
18.3 Um auf Kostensteigerungen reagieren zu können, behält sich der Anbieter das Recht vor, ab dem zweiten Vertragsjahr die Lizenzgebühren und die Vergütung für Dienstleistungen einmal pro Vertragsjahr, um bis zu 10 % zu erhöhen. Der Anbieter wird den Kunden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsjahresende in Textform über die Preiserhöhung informieren. Die Höhe der Anpassung hat sich nach dem Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen (DL-IT) WZ08-631 des Statistischen Bundesamts zu richten und wird einen etwaigen Ausgleich von Kosten in anderen Bereichen mitberücksichtigen. Widerspricht der Kunde innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen zum Änderungszeitpunkt, steht dem Anbieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt zu. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, werden die Änderung ihm gegenüber wirksam.
19. GEWÄHRLEISTUNG
19.1 Der Anbieter wird die Vertragssoftware mit der branchenüblichen Sorgfalt pflegen und aktualisieren. Es wird keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Inhalte und sonstigen Leistungen übernommen.
19.2 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, Softwareprodukte vollkommen frei von Fehlern zu halten. Der Anbieter wird die Vertragssoftware jedoch von solchen Mängeln freihalten, die ihre Tauglichkeit zur vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Der Kunde hat dem Anbieter Art und Auftreten jeglicher Sachmängel unverzüglich anzuzeigen.
19.3 Der Anbieter gewährleistet, dass die Vertragssoftware keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter informieren, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware gegen ihn geltend machen. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
19.4 Falls durch die Vertragssoftware Rechte Dritter verletzt werden und es sich dabei um einen Rechtsmangel handelt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (a) dem Kunden ein entsprechendes Nutzungsrecht verschaffen oder (b) die Vertragssoftware rechtsverletzungsfrei umgestalten. Wenn der Anbieter keine Abhilfe herbeiführen kann, steht dem Anbieter ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags zu. Der Anbieter wird die Interessen des Kunden bei der Wahl der Abhilfemaßnahmen angemessen berücksichtigen.
19.5 Die Gewährleistung ist für solche Mängel ausgeschlossen, die auf einer nicht vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware beruhen.
19.6 Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwölf (12) Monaten.
19.7 Der Anbieter haftet nicht verschuldensunabhängig für anfängliche Mängel; § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB findet keine Anwendung. Im Übrigen gelten die Haftungsbegrenzungen dieser AGB.
20. HAFTUNG
20.1 Hat der Anbieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Anbieter beschränkt: Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; dies sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für das gegenständliche Vertragsjahr anfallenden Vergütung.
20.2 Unabhängig von einem Verschulden vom Anbieter bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
20.3 Soweit gemäß vorstehenden Regelungen die Haftung vom Anbieter auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Organe, der Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, der Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung.
20.4 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 19 gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
20.5 Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit von eingespielten Texten und Formularen in der Vertragssoftware.
20.6 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung von Bestimmungen in diesen AGB ein Schaden entstanden ist. Der Anbieter behält sich vor, bei Verstoß gegen diese AGB das Konto des Kunden zu sperren und ggf. zu löschen sowie den Vertrag zu beenden.
20.7 Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, vorbehaltlich der weiteren Regelungen der Ziffer 18. Die Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, wenn der Kunde keine regelmäßigen Backups durchgeführt hat.
21. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
21.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wurde.
21.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
21.3 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
21.4 Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Recht, die Vertragssoftware zu nutzen.
22. PFLICHTEN MIT BEZUG AUF DIE VERTRAGSBEENDIGUNG
22.1 Die Beendigung des Vertrags entbindet die Parteien nicht von der Einhaltung der Verpflichtungen, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, einschließlich der Pflichten zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz.
22.2 Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Vertrags oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Vertragssoftware zum Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich einzustellen. Bereits gezahlte Lizenzgebühren werden anteilig erstattet.
22.3 Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Kunde bei on-premise verpflichtet, die Vertragssoftware zu de-installieren oder vom Anbieter de-installieren zu lassen.
23. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE
23.1 Der Kunde darf nur gegen Forderungen vom Anbieter mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
23.2 Der Kunde darf ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
24. ABTRETUNG
Der Kunde darf seine Rechte aus den Verträgen mit dem Anbieter nur nach vorheriger Zustimmung vom Anbieter an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
25. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
25.1 Der Anbieter kann für den Kunden zumutbare Änderungen dieser AGB vornehmen. Änderungen dieser AGB werden Vertragsinhalt, wenn die Änderungen dem Kunden per E-Mail mitgeteilt wurden, der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht und der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, werden die Änderungen dem Kunden gegenüber nicht wirksam. Der Anbieter hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem (1) Monat zu kündigen, sofern eine Fortführung des Vertrages ohne die Änderungen für den Anbieter unmöglich oder unzumutbar ist. Etwaige andere Änderungsmöglichkeiten werden durch diese Ziffer nicht beschränkt.
25.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
25.3 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist jeweils der Sitz des Anbieters.
Mitgeltende Dokumente
- Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 1)
- Service Level Agreement (Anlage 2)
- Zusatzvereinbarung Berufsgeheimnis (Anlage 3)
